Die Ausstellung "STOP INVASIONS!" von RIVEO
Vom 16. Februar 2024 bis zum 3. Januar 2027 empfängt die VoG RIVEO in Hotton die Ausstellung...
Sie können sich in natürlichen Lebensräumen ausbreiten, wo sie einheimische Pflanzen verdrängen, Ökosysteme beeinträchtigen und Wasserflächen ersticken.
Die Folgen, die durch die Einführung dieser Arten in unsere Umwelt entstehen, stellen ein großes Risiko für unsere Ökosysteme dar:
Rasche Ausbreitung außerhalb von Parks und Gärten und Besiedlung natürlicher Lebensräume;
Konkurrenz und Verdrängung einheimischer Arten;
Erhebliche Bodenveränderungen und Ersticken von Gewässern;
Verschlechterung der Lebensräume, was sich auf alle Tiere auswirkt, die von ihnen abhängen.
Die Populationen invasiver exotischer Pflanzen sind schwer zu kontrollieren und ihr Management ist oft sehr mühsam.
Das Anpflanzen exotischer Arten, ohne sich über ihr mögliches invasives Potenzial zu informieren und/oder die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, kann die Pflege von Grünflächen erschweren und ein erhebliches Risiko für die Umwelt darstellen.
Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, einheimische Pflanzen oder nicht-invasive exotische Pflanzen auszuwählen. Bevor Sie exotische Arten einführen, sollten Sie sich bei Fachverkäufern über ihre Eigenschaften und ihr invasives Potenzial informieren.
Die Entsorgung von Pflanzenabfällen ist kein Kinderspiel! Invasive exotische Pflanzen können sich aus Samen regenerieren oder aus kleinen Stängelstücken oder Wurzelfragmenten Stecklinge bilden. Auf diese Weise können sie viele Lebensräume erobern.
Wie kann man sie also loswerden?
Wussten Sie schon?
Die Europäische Kommission hat eine Liste erstellt, in der invasive exotische Arten aufgeführt sind, die in der Union Anlass zur Sorge geben.
Insgesamt sind 41 Pflanzen in dieser Liste aufgeführt, wie z. B. das Drüsige Springkraut und der Riesenbärenklau. Diese Arten dürfen nicht mehr vermarktet, transportiert oder angebaut werden. Hinzu kommen 43 Pflanzenarten, die auf einer wallonischen Liste invasiver exotischer Arten aufgeführt sind und deren Anpflanzung in ganz Wallonien eingeschränkt ist.
Beachten Sie auch, dass die wilde Entsorgung von Grünabfällen in der Umwelt gesetzlich verboten ist und mit Geldstrafen geahndet werden kann.
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